Abschrift:
Dem Johann Peter Wolf von Kolmbach
wird
hiermit die Erlaubnis zum Betrieb
einer Gastwirt-
schaft unter dem Vorbehalte
erteilt, daß wenn
er dieselbe zum Tummelplatz
von Trunkenbolden
und der Begünstigung der
Liederlichkeit und der
Unsittlichkeit machen sollte,
die Wiederentziehung
der Wirtschaftskonzession zu
gegenwärtigen hat.
Lindenfels, vom 23.Sept.1867
Herzogliches Kreisamt Lindenfels
Unterschrift